Solar-Konfigurator · Schweiz

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Antwort in einem Satz: Eine 10-kWp-PV-Anlage in der Schweiz kostet 2026 brutto CHF 21'000–24'000, nach KLEIV-Förderung (CHF 3'600 = CHF 360/kWp laut Pronovo) und Steuerabzug (ca. 30 % Grenzsteuersatz) ca. CHF 12'500–14'500 effektiv, amortisiert sich in 9–13 Jahren und produziert über 25 Jahre einen Netto-Gewinn von CHF 25'000–45'000 — abhängig von Eigenverbrauch und Strompreissteigerung.
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10 m²100200300400500 m²
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2060100140200 m²
4500kWh
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32Rp/kWh
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Konservativ: +1 % Strompreis/J · 0,6 % Degradation · WR-Tausch CHF 2'800 · Wartung CHF 350/J. Realistisch: +2 % · 0,5 % · CHF 2'500 · CHF 250. Optimistisch: +3 % · 0,4 % · CHF 2'200 · CHF 200.

Steuern · 2026

Steuerabzug für PV-Anlagen — Vergleich der Schweizer Kantone

Mein Solardach ordnet die Fakten ein: Was bedeutet das konkret für Schweizer Hauseigentümer? Hier die wichtigsten Punkte, neutral aufbereitet — ohne Verkaufsdruck.

Können PV-Anlagen steuerlich abgesetzt werden?

Ja — und das ist einer der wichtigsten finanziellen Hebel beim PV-Bau. In allen Schweizer Kantonen werden Investitionen in PV-Anlagen steuerlich begünstigt, allerdings mit erheblichen Unterschieden bei Verfahren, Höhe und Kombinationsmöglichkeiten. Die rechtliche Grundlage ist Art. 32 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), präzisiert durch das kantonale Steuerrecht.

Werterhalt vs. wertvermehrende Investition

Die zentrale Unterscheidung lautet:

  • Werterhaltend (sofort und voll abziehbar): Ersatzanlagen, Reparaturen, Wartung — z.B. Austausch defekter Module oder Wechselrichter
  • Wertvermehrend (nicht oder nur teilweise abziehbar): Erstinstallation einer PV-Anlage auf einem Haus ohne vorherige Solaranlage

Die ältere kantonale Praxis behandelte die Erstinstallation strikt als wertvermehrend — kein Abzug. Das hat sich seit 2020 fundamental geändert: Mehrere Kantone (BE, ZH, BS, BL, AG, GE, VD und andere) erlauben heute den vollen Abzug der Erstinstallation als energiesparende Massnahme.

Bundessteuer — was überall gilt

Bei der direkten Bundessteuer können seit 2020 sämtliche Investitionen in PV-Anlagen (auch Erstinstallation) als Liegenschaftsunterhalt abgezogen werden — vorausgesetzt, die Anlage erfüllt die Voraussetzungen einer "energiesparenden" Massnahme nach Art. 32 Abs. 2 DBG. Bei einer Investition von CHF 22'000 minus CHF 3'600 KLEIV = CHF 18'400 absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % spart das rund CHF 4'600 Bundessteuern.

Kantonalpraxis im Vergleich

Bei der Kantons- und Gemeindesteuer (CGS) gilt:

  • Zürich: Voller Abzug auch der Erstinstallation, kann auf 2 Steuerperioden verteilt werden
  • Bern: Voller Abzug, ggf. zusätzliche kantonale Förderung kombinierbar
  • Aargau: Voller Abzug, sehr unbürokratisch
  • Basel-Stadt: Voller Abzug + zusätzlicher Steuerrabatt für klimafreundliche Bauten
  • Genf: Voller Abzug + zusätzliche kantonale Förderung CHF 300 / kWp
  • Waadt: Voller Abzug, mit Pflicht zur Vorabbenachrichtigung der Steuerverwaltung
  • Wallis: Voller Abzug erst seit 2024 — vorher restriktive Praxis
  • Tessin: Voller Abzug, mit Aufteilung über 2 Steuerperioden möglich

In allen 26 Kantonen ist heute die Erstinstallation grundsätzlich abziehbar — die Details unterscheiden sich aber. Konsultieren Sie vor der Investition die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.

Rechenbeispiel: 10 kWp Anlage im Kanton Bern

Annahmen: Einfamilienhaus, Eigentümer mit steuerbarem Einkommen CHF 110'000 (4-Personen-Familie). Grenzsteuersatz: ca. 30 % (Bund + Kanton + Gemeinde Bern).

  • Investition brutto: CHF 22'000
  • – KLEIV-Förderung: CHF 3'600
  • – Steuerersparnis Bund: CHF 1'845 (10 % von 18'450)
  • – Steuerersparnis Kanton + Gemeinde: CHF 3'690 (20 % von 18'450)
  • Netto-Investition: CHF 12'915

Das sind fast 42 % weniger als die Brutto-Investition. Bei jährlicher Stromkosten-Ersparnis von CHF 1'600 ergibt das eine Netto-Amortisation von rund 8,1 Jahren.

Was Sie für die Steuererklärung brauchen

Vollständige Unterlagen für den Steuerabzug:

  • Schlussrechnung des Installateurs mit allen Posten
  • Pronovo-Bescheid über die KLEIV-Förderung (zur Verrechnung)
  • Inbetriebnahmeprotokoll und Datenblätter der Komponenten
  • Eventuell kantonale Förderbescheide (sind in der Regel von der Investitionssumme abzuziehen)

Tipp: Heben Sie alle Belege im Original und elektronisch auf. Die Steuerverwaltung kann bei einer Kontrolle Nachweise anfordern.

Wann eine 2-Jahres-Aufteilung sinnvoll ist

Wenn die Investition Ihren Steuerabzug "übersteigt" (Sie weniger Steuern zahlen als Abzug möglich wäre), lohnt sich die Aufteilung auf 2 Steuerperioden. Beispiel: Investition CHF 35'000, Jahressteuern CHF 4'000 — Sie könnten nur CHF 4'000 absetzen und der Rest verfällt. Mit 2-Jahres-Aufteilung sparen Sie effektiv mehr. Diese Möglichkeit ist in den meisten Kantonen explizit vorgesehen — bei der Steuerverwaltung erkundigen.

Häufige Fragen

Was am häufigsten gefragt wird.

Was kostet die Erstberatung?
Nichts. Komplett kostenlos und unverbindlich.
Wer steckt dahinter?
SM Tech GmbH Swiss — Schweizer Plattform mit Sitz in der Schweiz. Wir arbeiten mit einem Netzwerk zertifizierter CH-Installateure.
Lohnt sich Photovoltaik 2026 in der Schweiz?
Bei einem typischen EFH mit 30°-Süddach: ja. Amortisation 9-13 Jahre, Anlage läuft 25+ Jahre.
Wer ruft mich nach dem Formular an?
Niemand — ausser Sie wollen es. Erst wenn Sie aktiv einen Telefon-Termin wünschen.
Was passiert mit meinen Daten?
Ausschliesslich für die Erstberatung. Keine Weitergabe an Dritte ohne Ihre Zustimmung, keine Werbe-Mails.
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